Die neuen Besitzer von Ulrich K.s Hof fordern für die Wegweisung des Landwirts die Kosten zurück. Weil Ulrich K. keinen Wohnsitz mehr hat, rollt nun ein kompliziertes Verfahren an.
Die neuen Besitzer von Ulrich K.s Hof fordern für die Wegweisung des Landwirts die Kosten zurück. Weil Ulrich K. keinen Wohnsitz mehr hat, rollt nun ein kompliziertes Verfahren an.Arrestbefehl. Leserinnen und Lesern von historischen Krimis kommt bei diesem Wort wohl als Erstes eine Arrestzelle oder eben ein Gefängnisaufenthalt in den Sinn. Damit hat dieser Begriff jedoch nichts zu tun. Vielmehr ist er Ausdruck eines komplizierten Verfahrens im Betreibungswesen.
Ein Beamter inkognito vor Ort bestätigt der Einsatzleitung in Hefenhofen, dass Ulrich K. tatsächlich in Frauenfeld aufgetaucht ist. Nach der Verhandlung informiert der Beamte den Landwirt über die Wegweisung. Nach dem Verhandlungsmorgen ist es Ulrich K. also nicht mehr möglich, in sein altes Zuhause zurückzukehren.
Tut er dies nicht, so kommt es zur Pfändung. In diesem Fall hat Ulrich K. weitere sechs Monate Zeit, den Betrag zu bezahlen. Tut er dies erneut nicht, kann der Gläubiger nach diesen sechs Monaten die Auszahlung verlangen. Die gesperrten Vermögenswerte, in diesem Fall eben die elf Grundstücke, werden dann durch das Bezirksbetreibungsamt versteigert. Das hat der Landwirt schon einmal erlebt, als sein Haus 2023 aufgrund seiner Schulden versteigert worden ist.
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