Die grüne Basler Nationalrätin hat Anzeige eingereicht wegen des Deep-Fake-Videos, das der Aargauer SVP-Nationalrat von ihr verbreitete. Eine bekannte Agentur hatte das Video für Glarner hergestellt.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieDie grüne Basler Nationalrätin hat Anzeige eingereicht wegen des Deep-Fake-Videos, das der Aargauer SVP-Nationalrat von ihr verbreitete. Eine bekannte Agentur hatte das Video für Glarner hergestellt.An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt.
Als sich das Video in den sozialen Medien verbreitete, reagierte Arslan rasch und liess es per superprovisorischer Verfügung vom Netz nehmen. Glarner musste später auf Geheiss des Basler ZivilgerichtsWie sich nun herausstellt, hatte Glarner dieses Video bei der SVP-nahen Werbeagentur Goal in Auftrag gegeben. Das berichtete am Mittwoch dieUnd Sibel Arslan hat zudem eine Strafanzeige wegen Identitätsmissbrauchs eingereicht.
Die Strafanzeige ist nicht nur aus politischer Sicht bemerkenswert, sondern wird auch von Juristen mit Spannung verfolgt: Der Straftatbestand Identitätsmissbrauch gilt erst seit einigen Monaten und wurde noch kaum getestet. Es sei interessant, zu erfahren, wie die Behörden den Tatbestand interpretierten und wie eng sie diesen auslegten, sagen mehrere befragte Medienanwälte.
Wörtlich lautet der neue Paragraf im Strafgesetzbuch so: «Wer die Identität einer anderen Person ohne deren Einwilligung verwendet, um dieser zu schaden oder um sich oder einem Dritten einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.»er habe «ein gewisses Verständnis dafür, dass Frau Arslan sich in ihrer Persönlichkeit verletzt fühlte».
Dieser Einschätzung widersprach damals Arslans Anwalt Bertschi: «Frau Arslan erhielt sogar aus ihrem persönlichen Umfeld irritierte bis erboste Rückmeldungen von Leuten, die den Fake nicht erkannt hatten.» Für Bertschi zeigt dieser Fall, dass der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der politischen Kommunikation die Glaubwürdigkeit der betroffenen Personen und Institutionen schwächen könne.
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