Vorgesetzter stellte seine Geschlechtsteile zur Schau: Kanzlei des St.Galler Nackt-Anwalts muss Entschädigung zahlen

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Die ehemalige Assistentin eines St.Galler Anwalts wirft diesem vor, sich wiederholt vor ihr entblösst und sexuell motivierte Handlungen vollzogen zu haben. Nachdem sie im vergangenen Jahr mit einer Klage gescheitert war, hat die Assistentin vor dem Kreisgericht St.Gallen nun teilweise recht bekommen.

Vorgesetzter stellte seine Geschlechtsteile zur Schau: Kanzlei des St.Galler Nackt-Anwalts muss Entschädigung zahlen

Die ehemalige Assistentin eines St.Galler Anwalts wirft diesem vor, sich wiederholt vor ihr entblösst und sexuell motivierte Handlungen vollzogen zu haben. Nachdem sie im vergangenen Jahr mit einer Klage gescheitert war, hat die Assistentin vor dem Kreisgericht St.Gallen nun teilweise recht bekommen.Immer und immer wieder habe sich ihr Chef bei Sitzungen in seinem Büro bis auf die Socken ausgezogen. Dabei habe der renommierte St.

Der Anwalt bestreitet die Vorwürfe. Das Arbeitsklima sei nicht toxisch, «das Problem sei vielmehr die schlechte Arbeitsleistung der Klägerin gewesen». Es stimme zudem nicht, dass er seine Assistentin je sexuell belästigt habe. Im Urteil werden die Aussagen der Assistentin als glaubhaft, jene des Anwalts als weniger glaubhaft eingeschätzt, da das Gericht Widersprüche und Anpassungen in zentralen Punkten feststellt.

Laut Urteil erfüllen die Handlungen des Anwalts «ohne weiteres den Begriff der sexuellen Belästigung», weshalb die Kanzlei für das Verhalten ihres Verwaltungsratspräsidenten hafte. Die Klägerin hat nun einen Anspruch auf 13’576 Franken zuzüglich Zinsen. Der Entscheid des St.Galler Kreisgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

. «Die Mitarbeiterin lügt», wird er dort zitiert. Ausserdem unterstellt er dem Gericht eine «stossende Verletzung des rechtlichen Gehörs» und Willkür «nach dem Motto, ‹es muss ja etwas gewesen sein›». Daher würden er und seine Firma das Urteil definitiv weiterziehen, notfalls bis ans Bundesgericht in Lausanne.GesundheitskostenCopyright © St.Galler Tagblatt. Alle Rechte vorbehalten.

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