Das Bernisches Verwaltungsgericht zweifelt an Gutachten des Amts für Veterinärwesen und fordert Neubewertung.
hegte Zweifel an der Unabhängigkeit und Objektivität eines vom Amt in Auftrag gegebenen Gutachtens. Das Veterinäramt habe den Fall unvollständig abgeklärt und müsse daher nochmals über die Bücher.
Stark vereinfacht gesagt geht es dabei um die Annahme, dass Hunde stets versuchen, den Menschen zu dominieren. Der Halter müsse daher stark auftreten und dem Tier klar machen, dass er der Anführer ist, so wie dies in einem Rudel auch ein Leithund machen würde. Nun wurde ihm nur noch verboten, Praktiken anzuwenden, bei denen Hunde in tierschutzrelevanter Weise unter Druck gesetzt würden, wie dies etwa bei der sogenannten «psychologischen Unterwerfung» der Fall sei.Sowohl der Dachverband Berner Tierschutzorganisationen wie auch der Beschuldigte zogen den Fall weiter ans Verwaltungsgericht.
Streitfall Bernisches Verwaltungsgericht Amt Für Veterinärwesen Hundetraining
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