Das Basler Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Vermieter den Mietzins für eine sanierte Dreizimmerwohnung nur um 72.30 Franken erhöhen darf. Das Urteil korrigiert den zuvor von der Wohnschutzkommission festgelegten Aufschlag deutlich nach oben.
Ein Basler Vermieter darf den Mietzins für eine sanierte Dreizimmerwohnung nur um 72,30 Franken erhöhen, entschied das Verwaltungsgericht .
Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Basler Vermieter den Mietzins für eine renovierte Dreizimmerwohnung nur um 72.30 Franken erhöhen darf. - Keystonepro Monat erhöhen. Das geht aus einem Urteil des Basler Verwaltungsgericht hervor, das aber den zuvor von der Wohnschutzkommission festgelegten Aufschlag deutlich nach ober korrigiert hat.
Mietzins Sanierung Verwaltungsgericht Basel Wohnraumfördergesetz
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