Vergewaltigung im Horburgpark: Prozess gegen Kosovaren beginnt

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Vergewaltigung im Horburgpark: Prozess gegen Kosovaren beginnt
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Ein heute 25-jähriger Kosovare steht im Prozess, weil er im Juni letzten Jahres mutmaßlich eine Frau im Basler Horburgpark vergewaltigt hat. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zudem mehrere Vorstrafen wegen sexueller Delikte vor. Der Verteidiger des Beschuldigten wirft Gegenvorwürfe und fordert mehr Informationen über die Vorstrafen und die Geschichte der Klägerin.

Wegen mehrfachen Sexualdelikte n ist ein heute 25-jähriger Mann vorbestraft und wurde deswegen des Landes verwiesen. Weil er jedoch wiederholt Rechtsmittel gegen die angeordnete Landesverweisung einlegte, musste der Kosovare die Schweiz bis jetzt nicht verlassen. Nach seinem Landesverweis hat er im Juni letzten Jahres mutmasslich eine Frau im Basler Horburgpark vergewaltigt. 20 Minuten berichtet live vom Prozess .

Die Richterin spricht die Klägerin auf die Aussagen des Beschuldigten an, dass sie unbedingt mit ihm habe mitgehen wollen. «Das stimmt nicht. Ich wollte keinen Geschlechtsverkehr mit ihm.»Die Privatklägerin beschreibt, wie sie sich plötzlich «in einer Art Wald» befunden habe. Sie berichtet von Übergriffen, davon, wie er «sie am Hals packte». Er sei auf ihr gesessen und habe sie gewürgt, sie habe geschrien und geweint. Das mutmassliche Opfer weint laut. Dann sagt sie: «Ich dachte ich sterbe und meine Kinder sehen mich nie wieder.»Die Privatklägerin betritt den Raum. Sie erzählt, wie sie den Beschuldigten im Kay Club kennengelernt habe. Er habe ihr einen Drink gezahlt. Ab diesem Moment möge sie sich nicht mehr erinnern, was im Club passiert sei.Die Richterin spricht die Vorstrafen wegen sexueller Delikte an. «Ich war damals jung und habe nicht verstanden, wann eine Frau wie weit gehen wollte», sagt der Beschuldigte. Das sei ein Fehler gewesen für den er drei Jahre gebüsst habe.Die Richterin fragte, wie sich der Beschuldigte die Vorwürfe, die er vehement abstreitet, erkläre: «Ich weiss es nicht. Vielleicht brauchte sie Aufmerksamkeit.»Die Richterin fragt, wie der Beschuldigte die Klägerin wahrgenommen habe: «Ich sage ehrlich, wir hatten einen schönen Abend, wir haben getanzt und uns geküsst.» Sie habe selbstständig laufen können. Die Richterin wirft ein, dass der Betreiber vom Kay Club ausgesagt habe, die Privatklägerin habe kaum laufen können.Die Richterin fragt den Beschuldigten, wann er sich vor der mutmasslichen Tat das letzte Mal rasiert habe. «Einen Tag vorher», sagt er. Die roten Streifen auf seinem Oberkörper, die auch polizeilich festgehalten wurden, stammen vom Rasieren und seien keine Anzeichen von Gewalt, sagt er. «Es gab keine Gewalt an diesem Abend, kein Kratzen, nichts.»In der Tatnacht hat der Beschuldigte diverse Clubs betreten und wieder verlassen, darunter auch den Moon Club und die Bar Rouge. Die Privatklägerin habe nach dem Kennenlernen unbedingt mit ihm nach Hause gehen wollen. Er habe ihr versucht zu erklären, dass «das nicht gehe».Zusammen sei man dann trotzdem ins Auto der Schwester gestiegen. «Sie legte sich vor mich hin. Wir hatten Sex.» Die Richterin fragt, ob man sich gestreichelt habe. Er sagt: «Ja, das ist ja normal beim Sex.»Die Richterin fragt, wie seine Kindheit war. «Nicht einfach», sagt der 25-Jährige und legt nach: «Ich hatte eine sehr schwierige Kindheit.» Er habe Schlimmes erlebt. Die Richterin hakt nach. Er sei geschlagen worden, von Vater und Mutter. Er sei nicht zur Schule gegangen, erst in der Schweiz. Gearbeitet habe er nicht. Gesundheitlich gehe es ihm gut, psychisch «einigermassen».Das Gericht weist die Einwände des Verteidigers zurück. «Es gibt keine grundsätzliche Glaubwürdigkeit.» Man habe keine Anhaltspunkte zu psychischen Erkrankungen. Es gebe also keine Gründe, vorherige Akten beizuziehen.Die Anwesenden werden gebeten, den Saal kurz zu verlassen. Im Vorraum bespricht sich der Verteidiger mit der Mutter des Beschuldigten.Sowohl die Staatsanwältin, als auch die Anwältin der Klägerin weisen die Einwände des Verteidigers zurück: «Es gibt keine Anhaltspunkte, dass das Opfer auffällig wäre», sagt die Staatsanwältin. Und:«Ich habe Probleme mit der Situation jetzt», sagt der Strafverteidiger. Er verlange die vollständigen Verfahrensakten vorheriger Anzeigen seitens der Klägerin. «Ich will sehen, mit wem ich es zu tun habe.» Das Gericht müsse jedes Interesse haben, dass man die Privatklägerin einschätzen könne. Das Verfahren sei somit nicht spruchreif, sagt der Verteidiger: «Ein faires Verfahren ist nicht garantiert.» Er behalte sich vor eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch zu machen. «Wenn man vier vorherige Fälle hat, müssen Alarmglocken läuten», sagt er. Er wirft ein psychiatrisches Gutachten der Klägerin in den Raum.Die Verhandlung beginnt, der Beschuldigte betritt den Gerichtssaal. Sein Strafverteidiger besteht darauf, dass er ohne Fussfesseln in den Saal geführt wird.«Nai ich will heime», sagte sie mehrmals, «unmissverständlich» und «genervt», wie aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hervorgeht. Die Schwester ihresAls sie aus dem Auto stieg, bemerkte sie: Sie war nicht dort, sondern an einem unbekannten Ort. Mehrmals sagte sie dem heute 25Jährigen, sie wolle nach Hause. Doch er drängte sie dazu, mit ihm in den Park zu gehen. Sie wehrte sich vehement dagegen, er schob sie am Rücken beziehungsweise an einem Arm weiter in die Richtung des Park

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