Verbot der internationalen Adoptionen: Ein Schritt in die richtige Richtung?

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Verbot der internationalen Adoptionen: Ein Schritt in die richtige Richtung?
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Der Bundesrat will die internationalen Adoptionen verbieten. Hintergrund sind Missbräuche und die fehlende Aufklärung über die Herkunft von Adoptierten und Spenderkindern. Die Legalisierung der Eizellenspende in der Schweiz könnte ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Situation sein.

Adoptivkinder, deren Dokumente in ihrem Herkunftsland gefälscht wurden, oder Spenderkinder , die durch Samen- oder Eizellenspende im Ausland gezeugt wurden, können ihre biologischen Eltern nie ausfindig machen. Dies stellt ein großes Problem dar. Treten in Ihrer Familie gewisse Krankheiten gehäuft auf? Den meisten von uns fällt es leicht, bei einem medizinischen Check dazu Auskunft zu geben. Wir wissen, welche Gene wir in uns tragen.

Adoptierte und teilweise auch Spenderkinder stoßen bei dieser Frage ins Straucheln. Eine Antwort haben sie häufig nicht. Diese Woche hat der Bundesrat bekannt gegeben, dass er künftig die internationalen Adoptionen verbieten will. Er begründet seinen Entscheid damit, dass selbst bei tiefgreifenden Reformen des Adoptionswesens Missbräuche nicht auszuschließen sind. Missstände, wie sie in der Vergangenheit zigfach geschehen und durch mehrere Studien belegt sind. Etwa der Kinderhandel in Sri Lanka mit sogenannten «Baby-Farmen» und bezahlten Schauspielmüttern. Das Verbot der internationalen Adoptionen löst starke Emotionen aus. Es stösst (künftige) Adoptiveltern vor den Kopf. Vereinzelt kritisieren auch Adoptierte den Entscheid: Das Verbot ignoriere Adoptionen, die für Kinder und Eltern geglückt seien, und orientiere sich einzig an der Vergangenheit. Seither habe sich viel getan. Doch selbst in den letzten Jahren sind Irregularitäten ans Licht gekommen. So verhängte die Schweiz beispielsweise 2016 ein Moratorium für Adoptionen aus Äthiopien – wegen gefälschter Dokumente und fehlender Zustimmung der Eltern. In der Schweiz sind die Zahlen der internationalen Adoptionen stark rückläufig. Nur rund dreissig Familien pro Jahr holen ein Kind aus dem Ausland zu sich. Der Kinderwunsch-Tourismus ist indes nicht verebbt. Er hat sich bloss verschoben. Viele Paare mit einem unerfüllten Kinderwunsch oder «Single Mothers by Choice» reisen heute für Eizellen- und Samenspenden in ausländische Kliniken. Dort gelten teilweise andere Rechte als in der Schweiz. In Spanien, eine Hochburg des Reproduktions-Tourismus, bleiben etwa die Eizellenspenderinnen anonym. Das ist höchst problematisch. Vieles unterscheidet sich zwischen Adoptierten und diesen Spenderkindern: So wachsen Letztere im Bauch ihrer sozialen Mutter auf, hören ihren Herzschlag bereits im Mutterleib. Sie erfahren keine Trennung von ihren ersten Bezugspersonen und keine Entwurzelung aus ihrer Kultur. Was diese Kinder jedoch eint: Sie haben keine Kenntnis über ihre eigene Abstammung. Beiden ist aufgrund eines unerfüllten Kinderwunsches ein fundamentales Recht genommen worden. Um dem die Stirn zu bieten, hat der Bundesrat diese Woche beschlossen, die Eizellenspende in der Schweiz zuzulassen. Anders als etwa in Spanien werden die Daten der Spenderinnen in einem zentralen Register erfasst. Dadurch will der Bund das Kindswohl, namentlich das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, sicherstellen. Dieses Register ist somit zentral. In der Schweiz können die seit 2001 gezeugten Spenderkinder ab ihrer Volljährigkeit Informationen zu ihrem Spender erfragen, sofern dieser einwilligt. Willigt dieser ein, ist ein Kontakt möglich. Von dieser Möglichkeit haben jedoch bis heute erst neun Spenderkinder Gebrauch gemacht. Fachleute gehen deshalb davon aus, dass die Mehrheit von ihnen nicht über die Hintergründe ihrer Herkunft informiert wurden. In diesem Fall hilft das beste Register nichts. Die geplante Legalisierung der Eizellenspende bietet somit die Chance für eine Sensibilisierung und eine Korrektur. Grundsätzliche Fragen müssen diskutiert werden: Inwiefern können Eltern verpflichtet werden, ihr Kind altersgerecht über die Hintergründe seiner Zeugung aufzuklären? Gehört zur Kenntnis der eigenen Abstammung auch das Wissen um (Halb-)Geschwister? Es geht nicht darum, die genetische Verwandtschaft überzubewerten. Sondern darum, keine Wurzeln zu verschleiern. Niemand will mit einem Geheimnis aufwachsen

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