Am 16. April 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die Airport Buochs AG zugestimmt. Selbst wenn das Urteil nur eine von zahlreichen Rügen stützt, dürfte sich die Umnutzung weiter verzögern.
Am 16. April 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen das Bundesamt für Zivilluftfahrt und die Airport Buochs AG zugestimmt. Selbst wenn das Urteil nur eine von zahlreichen Rügen stützt, dürfte sich die Umnutzung weiter verzögern.Im Jahr 2021 hatte das BAZL der Airport Buochs AG die Erlaubnis erteilt, den ehemaligen Militärflugplatz für zivile Zwecke zu nutzen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun sein Urteil gefällt: Die meisten Beschwerdepunkte wurden abgewiesen. Der Kanton Nidwalden und die Pilatus Flugzeugwerke AG, je zur Hälfte Eigentümer der Airport Buochs AG , akzeptieren die Entscheidung. Markus Kälin, Verwaltungsratspräsident der ABAG, betont: «Das Urteil unterstreicht, dass wir die Anforderungen für die Umnutzung als zivilen Flugplatz erfüllen.
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