Eine Transfrau wurde im privaten Instagram-Chat von einem Bekannten beschimpft und beleidigt – sogenanntes «Deadnaming». Das Zuger Obergericht stellt sich gegen die eingereichte Anzeige, weil die Transfrau sich im Chat gewehrt hatte.
Eine Transfrau wurde im privaten Instagram -Chat von einem Bekannten beschimpft und beleidigt – sogenanntes «Deadnaming». Das Zug er Obergericht stellt sich gegen die eingereichte Anzeige, weil die Transfrau sich im Chat gewehrt hatte.Das ganze begann in einer privaten Unterhaltung über Instagram im Frühling 2023. Eine Zug er Transfrau wird innerhalb dieses Chats von einem Bekannten beschimpft, . «Du chash ned eif din Schw … abhacke & sege so ich bin jetzt en frau.
Die Beleidigungen haben so weit geführt, dass das Opfer in eine tiefe Krise gestürzt sei und sich zwischenzeitlich sogar in eine Klinik habe begeben müssen, wird das Zuger Obergericht im Onlineartikel zitiert.Als erste Instanz war die Zuger Staatsanwaltschaft für den Fall und die Anzeige zuständig. Diese hatte aber entschieden, dass keine Strafuntersuchung eingeleitet werde. Die Begründung: Die Transfrau hatte sich im Chat gegen die Beleidigungen gewehrt.
Sie beschwerte sich daraufhin beim Zuger Obergericht. Aber auch dort fand man, dass eine Strafverfolgung nicht angemessen sei. Ausserdem sei eine solche auch gar nicht möglich, da die Beschimpfungen in einem privaten Chat stattgefunden hätten. Strafbar seien lediglich öffentliche Beschimpfungen und Diffamierungen.
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