Der Schweizer Tiktoker Joung Gustav wurde wegen einer Drohnen-Aktion auf der Zürcher Chinawiese bestraft. Er musste 450 Franken Bussgeld zahlen, da er die Aktion ohne Bewilligung der Stadtpolizei auf Social Media angekündigt hatte. Ein Verfahren wegen der Verletzung eines Zwölfjährigen wurde eingestellt.
Die Vorfälle auf der Zürcher Chinawiese haben für Tiktoker Joung Gustav rechtliche Konsequenzen. Der Influencer hatte im Mai letzten Jahres eine Aktion organisiert, bei der von einer Drohne über der Chinawiese 24'000 Schweizer Franken in Zehner-Noten über den Köpfen vieler junger Menschen abgeworfen wurden. Im Tumult war ein zwölfjähriger Bub mit einem spitzen Gegenstand schwer verletzt worden.
Wie der «Blick» jetzt berichtet, haben die Behörden kurz danach drei Verfahren eröffnet, darunter wegen möglicher Verstösse gegen Drohnen- und Bewilligungsvorschriften. Eines dieser Verfahren sei inzwischen abgeschlossen worden – dabei kassierte der 32-jährige Joung Gustav einen Strafbefehl. Der Grund: Seine Aktion hatte er auf Social Media angekündigt, jedoch ohne ein Gesuch bei der Stadtpolizei einzureichen – ein solches wäre ohnehin nicht bewilligt worden. Tiktoker akzeptiert seine Strafe Im Erlass vom 5. Dezember, den «SonntagsBlick» einsehen konnte, heisst es, «die beschuldigte Person habe den öffentlichen Raum willentlich und wissentlich zu Sonderzwecken genutzt» und für eine «nicht bewilligte Veranstaltung» geworben. Als Strafe muss der Tiktoker 450 Franken Bussgeld bezahlen. Gustav hat den Strafbefehl akzeptiert, wodurch dieser nun rechtskräftig ist. Das Verfahren zu den Verletzungen des Zwölfjährigen wurde mittlerweile eingestellt. Laut Staatsanwaltschaft verlief die Untersuchung zur Täterschaft «ergebnislos», «weitere Ermittlungsansätze» sind derzeit nicht ersichtlich. Hinweise aus der Bevölkerung würden jedoch weiterhin entgegengenommen, und sollten sich «sachdienliche Anhaltspunkte» ergeben, könnte der Fall erneut aufgerollt werden. Ein Verfahren beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist hingegen noch aktiv, wie die Behörde gegenüber «Blick» bestätigt. Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, wollte das BAZL jedoch keine weiteren Auskünfte erteilen. Vermutlich betrifft es einen Drohnenflug über eine Menschenmenge – ein verbotenes Manöver, das mit einer Geldstrafe geahndet werden kann
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