Eine Familie aus Syrien klagte gegen den Kanton, weil sie zu wenig Sozialhilfe erhalte. Die Ansätze würden zahlreiche verfassungsmässige Rechte verletzen. Nun beschäftigte sich das Bundesgericht mit dem Fall.
Eine Familie aus Syrien klagte gegen den Kanton, weil sie zu wenig Sozialhilfe erhalte. Die Ansätze würden zahlreiche verfassungsmässige Rechte verletzen. Nun beschäftigte sich das Bundesgericht mit dem Fall.Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wird, denen es aber nicht zumutbar ist, in ihr Heimatland zurückzukehren, werden in der Schweiz vorläufig aufgenommen.
Eine sechsköpfige syrische Familie, die 2017 in die Schweiz flüchtete und im Aargau mit dem Status vorläufig aufgenommen lebt, hat sich gegen die tiefen Asylsozialhilfe-Ansätze gewehrt.Die Familie verlangte, den Anspruch auf Sozialhilfe neu festzusetzen. Die Bemessung habe sich an jener der anerkannten Flüchtlinge zu orientieren.
Mit Blick auf diese Leistungen sei die finanzielle Unterstützung nicht isoliert zu betrachten, sondern als Gesamtpaket zu würdigen, so das Bundesgericht. Weiter führen die Richter aus, dass sich die Ansätze im Aargau in einem zulässigen Bereich bewegten. Es sei zu berücksichtigen, dass die Kantone ein Interesse hätten, eigenständig die Zuwanderung zu steuern.
Alberto Achermann, Professor für Migrationsrecht an der Uni Bern und Co-Leiter der «Human Rights Law Clinic», stellte damals gegenüber «20 Minuten» klar, die Uni begebe sich nicht auf staatspolitisch heikles Terrain. Vielmehr trage die «Human Rights Law Clinic» zur Durchsetzung der Menschenrechte bei. Im Fall der syrischen Flüchtlingsfamilie ohne Erfolg.
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