Eine Frau aus Syrien erleidet eine Totgeburt. Das Bundesgericht spricht jetzt auch ihrem Ehemann eine Genugtuung zu. Die Entschädigungssumme fällt insgesamt aber viel tiefer aus als gefordert.
Eine Frau aus Syrien erleidet eine Totgeburt. Das Bundesgericht spricht jetzt auch ihrem Ehemann eine Genugtuung zu. Die Entschädigungssumme fällt insgesamt aber viel tiefer aus als gefordert.Das Bundesgericht hat eine Beschwerde einer syrischen Familie teilweise gutgeheissen. Die Schweiz muss auch dem Ehemann 1000 Franken Genugtuung bezahlen für das seelische Leid, das er wegen des Verhaltens der Grenzwacht erlitt. Dies teilte das Bundesgericht am Freitag mit.
Das Schicksal schlug am Nachmittag des 4. Juli 2014 zu. Die damals 22-jährige Frau aus Syrien litt unter starken Schmerzen, als sie zum Grenzwachtposten in Brig gebracht wurde. Sie war in der 27. Woche schwanger, spürte Wehen. Der Einsatzleiter der Grenzwacht liess ihren Gatten abblitzen. Er sei selber dafür verantwortlich, wenn er mit seiner Frau eine solche Reise auf sich nehme.
Nach dem Drama reichte die Familie im Juli beim Eidgenössischen Finanzdepartement eine Staatshaftungsklage ein und forderte insgesamt 885’000 Franken Genugtuung.Im November 2018 verurteilte ein Militärgericht – es ist für die Grenzwache zuständig – den Einsatzleiter wegen einfacher und fahrlässiger Körperverletzung sowie Nichtbefolgen der Dienstvorschriften zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 150 Franken.
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