Syngenta verliert bei Fungizid-Streit

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Der Bund darf eine neue Weisung an die Kantone erlassen zu Massnahmen gegen möglicherweise krebserregende Abbauprodukte des Pestizids Chlorothalonil. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Agrochemiekonzerns Syngenta grösstenteils abgewiesen.

Syngenta Agro stellt Fungizide mit dem Stoff Chlorothalonil her. Die Verwendung wurde per 1. Januar 2020 in der Schweiz verboten, nachdem es vorher ordentlich zugelassen worden war.Mit dem Entscheid sei die Rechtssicherheit beim Höchstwert für Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser wieder hergestellt, teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen am Mittwoch mit.

Folgen für die Grenzwerte Nach der Beschwerde von Syngenta 2020 durfte der Bund Abbaustoffe von Chlorothalonil nicht mehr als toxikologisch relevant bezeichnen. Er musste eine Weisung von seiner Webseite entfernen. Die Einstufung als «relevant» hat Folgen für die Grenzwerte im Grund- und Trinkwasser.

Hin und Her beim Bund Syngenta Agro stellt Fungizide mit dem Stoff Chlorothalonil her. Die Verwendung wurde per 1. Januar 2020 in der Schweiz verboten, nachdem es vorher ordentlich zugelassen worden war. Gegen das Verbot legte der Konzern Beschwerde ein. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass wissenschaftliche Grundlagen für das Verbot fehlen. Diese Frage wird in einem separaten Verfahren behandelt.

Nach dem Entzug der Bewilligung für Fungizide mit Chlorothalonil durch das Bundesamt für Landwirtschaft beschrieb das BLV den Wirkstoff auf seiner Website neu als «wahrscheinlich krebserregend». Es folgte damit der Einschätzung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde . Diese neue Bewertung des umstrittenen Wirkstoffs hat das BLV zu Massnahmen, beziehungsweise zur Weisung an die Kantone, im Zusammenhang mit der Sicherheit des Trinkwassers geführt.

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