Syngenta unterliegt im Streit mit Bund um Fungizid vor Gericht

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Syngenta unterliegt im Streit mit Bund um Fungizid vor Gericht
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Der Bund darf neue Weisung zu Chlorothalonil-Abbauprodukten erlassen. Eine Beschwerde des Agrochemiekonzerns Syngenta wurde grösstenteils abgewiesen.

Chlorthalonil im Trinkwasser. Syngenta Agro stellt Fungizide mit dem Stoff Chlorothalonil her. Die Verwendung wurde per 1. Januar 2020 in der Schweiz verboten. - KeystoneMit dem Entscheid sei die Rechtssicherheit beim Höchstwert für Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser wieder hergestellt, teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen am Mittwoch mit.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte den «Maulkorb» vorübergehend verhängt, weil es davon ausging, Syngenta könnte – bis ein Urteil vorliegt – aufgrund der breiten medialen Ausstrahlung des Themas ein wirtschaftlicher Nachteil erwachsen und der Ruf des Unternehmens Schaden nehmen.

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