In unserer Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft müssen Thuja-Hecken ersetzt werden. Müssen alle dafür zahlen oder nur die Besitzer der Gartenwohnungen?
Immer wieder gibt der Garten Anlass zu Streitigkeiten im Stockwerkeigentum . Oft lassen sich leider auch im Reglement keine klaren Antworten finden. Klar ist, dass der Grund und Boden im Stockwerkeigentum zu den zwingend gemeinschaftlichen Teilen gehören .
Damit gehören der Garten oder Teile davon grundsätzlich allen Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümern gemeinsam . Die Stockwerkeigentümergemeinschaft kann aber einer Miteigentümerin oder einem Miteigentümer ein ausschliessliches Nutzungsrecht daran einräumen.
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