Spitzenkaderleute der Bundesverwaltung oder von bundesnahen Betrieben sollen künftig prinzipiell keine Abgangsentschädigungen mehr erhalten. Der Ständerat hat einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Folge gegeben.
Dieser Inhalt wurde am veröffentlichtSpitzenkaderleute der Bundesverwaltung oder von bundesnahen Betrieben sollen künftig prinzipiell keine Abgangsentschädigungen mehr erhalten. Der Ständerat hat einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Folge gegeben.
Mit 20 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung hat die kleine Kammer am Donnerstag den Vorstoss des früheren Schaffhauser Ständerats Thomas Minder angenommen. Noch wird aber der Vorstoss nicht umgesetzt. Er geht nun zuerst in die zuständige Kommission des Nationalrats. Minder argumentierte, die Löhne dieser Spitzenkaderleute seien so hoch, dass es eine Abgangsentschädigung im Fall eines Abgangs nicht brauche. Teilweise verdienten diese Personen mehr als ein Bundesrat. Es brauche eine Anpassung des Bundespersonalgesetzes.
Im Ständerat wurde auch der im April bekanntgewordene Rücktritt der Direktorin des Bundesamts für Polizei, Nicoletta della Valle, per Ende Januar 2025 kurz erwähnt. Sie erhält nach einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen eine Abgangsentschädigung von rund 340’000 Franken, wie der Bundesrat im Rahmen der letzten Fragestunde des Nationalrats bestätigte.Externer InhaltFast fertig...
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