Privatpersonen und die öffentliche Hand sollen gestützt auf das Kartellrecht Zivilklage einreichen können, wenn sie von unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen sind. Der Ständerat hat Ja gesagt zu einer Stärkung des Kartellzivilrechts.
Dieser Inhalt wurde am veröffentlichtPrivatpersonen und die öffentliche Hand sollen gestützt auf das Kartellrecht Zivilklage einreichen können, wenn sie von unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen sind. Der Ständerat hat Ja gesagt zu einer Stärkung des Kartellzivilrechts.
Am Dienstag hiess der Ständerat eine Teilrevision des Kartellgesetzes mit 33 zu 4 Stimmen und mit einer Enthaltung gut, die den an sich unbestrittenen Punkt enthält. Die Vorlage geht an den Nationalrat. Neben der schon vor Jahren von der Wettbewerbskommission verlangten Stärkung des Kartellzivilrechts sind die Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle und ein besseres Widerspruchsrecht Teil der Vorlage. Die Revision des Kartellzivilrechts hatte die Wettbewerbskommission gefordert.
Zivilprozesse nach Kartellrechtsverletzungen sind nach Angaben des Bundesrates selten. Die Revision soll Hindernisse für zivilrechtliche Klagen beseitigen. Heute kann nur Zivilklage führen, wer durch eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindert wird.Externer InhaltFast fertig... Wir müssen Ihre E-Mail-Adresse bestätigen.
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