Liebe Stapo, stimmt es, dass… …ich heute mein soeben gekauftes Feuerwerk noch nicht abbrennen darf?
Ja. Gemäss Art. 12 Polizeiverordnung Stadt Uster ist das bewilligungsfreie Abbrennen von Feuerwerk ausschliesslich am 1. August und 31. Dezember erlaubt, alles andere ein No-Go.
Die Themen „Liegenlassen von abgebrannten Abfällen“ und „Lärmproblematik für Tiere“ hängen eng mit den Feierlichkeiten zusammen.
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