Wer am 1. August Feuerwerk abbrennt, muss gewisse Sicherheitsbestimmungen einhalten. Zudem müssen 1. August-Funken frühzeitig bei der städtischen Stelle Umwelt und Energie angemeldet werden. Im All…
Wer am 1. August Feuerwerk abbrennt, muss gewisse Sicherheitsbestimmungen einhalten.
Zudem müssen 1. August-Funken frühzeitig bei der städtischen Stelle Umwelt und Energie angemeldet werden. Im Allgemeinen empfiehlt die Stadtpolizei St.Gallen auch dem Tierschutz Beachtung zu schenken. Gemäss dem Immissionsschutzreglement darf Feuerwerk anlässlich von Feiern zum Bundesfeiertag nur am 1. August abgebrannt werden. Am 31. Juli darf in der Stadt St.Gallen noch kein Feuerwerk gezündet werden. Beim Abbrennen müssen die Sicherheitsbestimmungen, welche auf jedem Produkt vermerkt sind, eingehalten werden. Insbesondere sind auch die Angaben bzgl. Mindestalter und Mindestabständen zu Gebäuden zu berücksichtigen.
Wer für den Abend des Nationalfeiertages einen „Funken“ plant, soll diesen bei der städtischen Stelle Umwelt und Energie anmelden.
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