Hefenhofen-Prozess - Staatsanwalt fordert über sechs Jahre Haft für Hefenhofen-Bauer: Zwischen dem 1. und 21. März 2023 findet die Hauptverhandlung gegen insgesamt fünf Beschuldigte im Fall «Hefenhofen» statt. Dem Tierhalter und zwei weiteren…
Am Thurgauer Bezirksgericht Arbon hat der Strafprozesses gegen den Tierhalter und andere Beteiligte im Fall «Hefenhofen» begonnen. Am Freitag hielt der Staatsanwalt sein Plädoyer. Neben einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 4 Monaten für den beschuldigten Landwirt fordert er ein Tätigkeitsverbot von 20 Jahren.
Am Bezirksgericht Arbon TG hat am Freitag der Staatsanwalt sein Plädoyer gehalten. Er fordert eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 4 Monaten für den beschuldigten Landwirt. Dieser verweigerte wie schon an den beiden ersten Verhandlungstagen jede Aussage. Der Verteidiger kommt am nächsten Mittwoch zu Wort.
Ein grosser Teil der Beweise seien unkorrekt und damit widerrechtlich erhoben worden. Sie dürften deshalb nicht verwertet werden. Der Staatsanwalt wies die Vorwürfe des Verteidigers zurück. Es könne keine Rede davon sein, dass der Beschuldigte um seine Rechte gebracht worden sei. Sämtliche Beweise seien verwertbar.Der Staatsanwalt forderte eine Verurteilung des Beschuldigten wegen mehrfacher Tierquälerei, Widerhandlung gegen das Tierschutz- und Tierseuchengesetz, Gefährdung des Lebens sowie eine ganze Reihe weiterer Delikte.
Mitbeschuldigt sind zwei Metzger, mit denen der Landwirt einen illegalen Ferkelhandel betrieben haben soll. Die ex-Freundin des Bauern soll mehrere Pferde der behördlich angeordneten Beschlagnahmung entzogen oder dies versucht haben. Und eine ehemalige Praktikantin soll die Beschlagnahmung eines Hundes verunmöglicht haben.
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