Der Prozess rund um den mutmasslichen Tierquäler von Hefenhofen (TG) ist am dritten Tag angelangt. Der Hauptangeklagte schweigt weiter.
Der Prozess rund um den mutmasslichen Tierquäler von Hefenhofen ist am Tag drei angelangt, wo der Hauptangeklagte im Fokus stand. Unter der Vielzahl von Delikten ging es heute Freitag um mehrfache Tierquälerei, mehrfache Widerhandlung gegen das Tierseuchengesetz, Gefährdung des Lebens, Beschimpfung und Verleumdung.
Auch die Behörden stehen in der Kritik Box aufklappen Box zuklappen Tierschützer machten lange vor der Hofräumung auf die Missstände aufmerksam. Gegen den Angeklagten bestand seit 2013 ein Tierhalteverbot, jedoch setzten die Behörden das nie durch. Kritik musste allen voran der ehemalige Kantonstierarzt einstecken.
Bei den Vorfragen des Verteidigers legte dieser ein Gutachten des Tierspitals Zürich vor. Darin sollten die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft und des Veterinäramtes widerlegt werden. Die Aussage des Anwalts lautete: «Es gab kein Tierleid auf dem Hof.» Der Staatsanwalt widersprach daraufhin den Ausführungen des Verteidigers. Die Beweise seien verwertbar und die Tierquälerei belegt.
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