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Erster Prozess-Tag - Metzger und Hefenhofen-Landwirt sollen illegal mit Kümmerer-Ferkel gehandelt haben: Vor dem Bezirkssgericht Arbon TG hat am 1. März 2023 der mehrtägige Prozess über den «Fall Hefenhofen» begonnen. Am ersten Tag ging es um illegalen…

Eine Verteidigerin erklärte vor Gericht, Kümmerer seien an sich gesund. Es seien nur wirtschaftliche Gründe, weshalb sie normalerweise nicht aufgezogen würden. Der Schweinehandel ist ein Nebenschauplatz im Verfahren um schwere Missstände auf einem Landwirtschaftsbetrieb in Hefenhofen im Thurgau. Anfang August 2017 war der Hof zwangsweise geräumt worden. In der Folge flog der illegale Handel des Bauern mit den beiden mitbeschuldigten Metzgern – Vater und Sohn – auf.

Der Ankläger forderte die Verurteilung aller drei Beschuldigten wegen Tierquälerei und weiterer Delikte. Die beiden Metzger sollten mit bedingten Freiheitsstrafen von 12 beziehungsweise neun Monaten bestraft werden. Der Antrag gegen den Hauptbeschuldigten folgt am Freitag, wenn es um die Hauptanklagepunkte geht.Die Verteidigerin des älteren Metzgers erteilte dem Gericht einen «Crash-Kurs» über Schweinezucht, wie sie sagte.

Anders gehandelt habe ihr Mandant mit seinen kleineren Betrieben. Er habe jeweils von Anlieferern für wenig Geld Kümmerer übernommen und sie etwa zu Spanferkeln verarbeitet.Dem Landwirt habe er schon früher hin und wieder ein Spanferkel verkauft. Als der Bauer 2016 aufgrund einer behördlich erlassenen Milchsperre über zu viel Milch verfügte, und er selbst zu viele Spanferkel im Tiefkühler hatte, verkaufte er ihm mehr solche Ferkel.

Bei der Hofräumung waren etwa 80 Tiere vor Ort, sagte die Verteidigerin. Zwei wurden eingeschläfert, 33 geschlachtet, die übrigen zur Weitermast gebracht. Alle seien gesund gewesen. Auch die Verteidiger des jüngeren Metzgers und des hauptbeschuldigten Landwirts verlangten Freisprüche ihrer Mandanten. Den Ferkeln sei es auf dem Hof des Landwirts «gut gegangen», sagte dessen Anwalt. Beweise für das Gegenteil habe der Ankläger keine vorgelegt.

Die Verhandlung geht am 2. März 2023 weiter. Dann geht es um Beiseiteschaffen von beschlagnahmten Tieren. Beschuldigt sind ausser dem Landwirt zwei Frauen. Um die beanstandeten Zustände auf dem Hof geht es am Freitag. Die Urteile werden voraussichtlich am 21. März eröffnet.

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