Am Bezirksgericht Arbon startet der Prozess im Fall Hefenhofen – Hauptangeklagter ist ein mutmasslicher Tierquäler. Tierquälerei
Anfangs August 2017 hatten Tierschützerinnen und Tierschützer genug. Sie harrten vier Tage vor dem Hof des mutmasslichen Tierquälers aus und setzten damit den Kanton Thurgau unter Druck. Damit dieser handelt.
Die Staatsanwaltschaft verlangt eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren. Zudem soll der Angeklagte zu Geldstrafen, Bussen und Ersatzforderungen verurteilt werden und die Untersuchungs- und Verfahrenskosten tragen. Insgesamt sind dies über 100'000 Franken. In einem anderen Verfahren entschied das Bundesgericht bereits im Oktober 2020, dass der Pferdehändler keine Tiere mehr halten darf.
Die Staatsanwaltschaft fordert für die beiden Metzger bedingte Haftstrafen von zwölf beziehungsweise neun Monaten und Ersatzforderungen über je 52'000 Franken.Die Hofräumung im August 2017 in Hefenhofen war der Höhepunkt einer Geschichte, die den Kanton Thurgau seit den 90er-Jahren beschäftigte. Ein unrühmliches Kapitel für den Kanton, wie ein externer Bericht aufzeigte.
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