Abschluss des Verfahrens – Finma sieht bei CS schwere Mängel im Fall Greensill

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Abschluss des Verfahrens: Finma sieht bei CS schwere Mängel im Fall Greensill: Die Finanzmarktaufsicht stellt fest, dass Credit Suisse «in schwerer Weise» gegen die aufsichtsrechtlichen Pflichten verstossen habe, und ordnet korrigierende Massnahmen an.

Credit Suisse begrüsst in einer ersten Stellungnahme den Abschluss des Verfahrens.Die Finanzmarktaufsicht Finma hat das Verfahren gegen die Credit Suisse im Zusammenhang mit dem Kollaps der Greensill-Fonds abgeschlossen. Sie stellt fest, dass die Bank «in schwerer Weise» gegen die aufsichtsrechtlichen Pflichten verstossen habe und ordnet korrigierende Massnahmen an, wie sie am Dienstag mitteilte.

Zudem habe es viele kritische Hinweise gegeben, auf die aber nicht angemessen reagiert worden sei. Und die Bank habe gegenüber der Finma «teilweise falsche und zu positive Angaben» gemacht. Insgesamt stellt die Finma gravierende Mängel in der Betriebsorganisation und eine schwere Verletzung von Schweizer Aufsichtsrecht fest.Dies hat nun Konsequenten.

Die von der Bank selber beschlossenen Massnahmen, etwa die verbesserten Kontrollprozesse bei der Genehmigung und Überwachung von Fondsprodukten, unterstützt die Finma.Ausserdem hat die Finma laut den Angaben gegen vier ehemalige CS-Mitarbeiter sogenannte Enforcementverfahren eröffnet. Die Namen dieser Mitarbeitenden nennt die Finma indes nicht.

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