Der Schaden suche seinesgleichen, für die Strafe müsse dies nicht gelten, sagt der Ankläger. Die Verteidigung hat niedrigere Vorstellungen. Das Urteil soll am Nachmittag fallen.
Der Schaden suche seinesgleichen, für die Strafe müsse dies nicht gelten, sagt der Ankläger. Die Verteidigung hat niedrigere Vorstellungen. Das Urteil soll am Nachmittag fallen.
Im ersten Münchner Cum-Ex-Prozess hat die Staatsanwaltschaft jeweils Haftstrafen von 5 Jahren und 10 Monaten für die beiden geständigen Angeklagten K. und U. gefordert. Zudem die Einziehung von Wertersatz in Millionenhöhe.deutlich unter den rechtlichen Möglichkeiten und im Rahmen dessen, was vor Prozessbeginn im Falle vollumfänglicher Geständnisse in den Raum gestellt worden war. Die Verteidiger beantragten jeweils 4 Jahre. Das Urteil soll am Nachmittag fallen.
Staatsanwaltschaft Angeklagt München Urteil
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