Jolanda Spiess-Hegglin fordert vor Gericht den Gewinn heraus, den das Medienhaus Ringier mit persönlichkeitsverletzenden Artikeln gemacht hat. Die Schweizer Verleger befürchten weitreichende Konsequenzen.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieJolanda Spiess-Hegglin fordert vor Gericht den Gewinn heraus, den das Medienhaus Ringier mit persönlichkeitsverletzenden Artikeln gemacht hat. Die Schweizer Verleger befürchten weitreichende Konsequenzen.
Dass Jolanda Spiess-Hegglin der Gewinn für die Artikel zusteht, weil diese ihre Persönlichkeitsrechte verletzt haben, hat das Zuger Kantonsgericht bereits im Juni 2022 entschieden – und das Medienhaus Ringier dazu verpflichtet, Angaben zur Printauflage, zu den Aboverkäufen, den Seitenaufrufen und den Werbeanzeigen herauszugeben.Die zentrale Frage ist nun, wie hoch der Gewinn ist.
Klar sei, dass die journalistische Sorgfalt eingehalten werden müsse. Im Fall Spiess-Hegglin sei offensichtlich nicht alles gut gelaufen, der CEO von Ringier habe sich öffentlich bei der Betroffenen entschuldigt. «Um schwere Persönlichkeitsverletzungen zu ahnden, ist die bisherige Praxis, eine Genugtuung einzufordern, aber völlig ausreichend.»
Diese Scheingenauigkeit im Verfahren ist aus seiner Sicht «zweifelhaft». So sei zum Beispiel nicht klar, was denn alles in Abzug gebracht werden könne, wenn es um die Errechnung des Gewinns gehe. «Nur der Lohn des Journalisten, sein Arbeitsplatz, die Reinigungskraft oder die Dividenden an die Aktionäre?», fragt Saxer.
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