So begründet der Eigentümer die Mieter-Kündigungen news nachrichten
Die Kündigungen seien einzig und allein ausgesprochen worden, «da die bestehende Liegenschaft ihren baulichen Lebenszyklus erreicht hat». Die Gemeindekanzlei Windisch hatte am Montag in einer Medienmitteilung von 49 Kündigungen gesprochen.«Dass Kündigungen vom Grundsatz her ausgesprochen werden mussten, bedauert der Hauseigentümer sehr», zitierte SRF aus der Stellungnahme weiter.
In der schriftlichen Stellungnahme hiess es, der Grund für die Kündigung und die beabsichtigte Zwischennutzung seien zwei komplett unabhängige Angelegenheiten.Der Kantonale Sozialdienst stand bereits mit dem früheren Eigentümer in Kontakt. Eine Vereinbarung sei nicht zustande gekommen, hiess es auf Anfrage beim Kanton. Damit bestätigte das Gesundheitsdepartement von Regierungsrat Jean-Pierre Gallati einen Bericht der «Aargauer Zeitung».
Das Gesundheitsdepartement von Regierungsrat Jean-Pierre Gallati war bereits mit dem früheren Eigentümer der Liegenschaft in Windisch AG im Gespräch. Die Liegenschaften wechselten gemäss Medienbericht im vergangenen Herbst den Eigentümer. Ob in der Liegenschaft in Windisch unbegleitete Minderjährige eine Bleibe finden sollen, will der Kanton nach eigenen Angaben im Brief an die Gemeinde beantworten.
Im Kanton werden mehrere Liegenschaften im Sinne einer Zwischennutzung als Asylunterkunft genutzt. So leben in Rheinfelden AG seit dem vergangenen Jahr rund 450 Kriegsflüchtlinge in der Überbauung Dianapark. Die mehr als 170 Mietenden waren jedoch bereits gekündigt und ausgezogenen, als die Liegenschaftsbesitzerin, die Helvetia Versicherungen, dem Kanton die leerstehenden Wohnungen zum Gebrauch ohne Mietkosten zur Verfügung stellte.
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