Die Leiche eines schweizer Staatsbürgers, der in einem iranischen Gefängnis unter mysteriösen Umständen verstarb, wurde in die Schweiz zurückgeführt. Die Bundesanwaltschaft hat ein Verfahren wegen „außergewöhnlichem Todesfall“ eingeleitet. Die iranischen Behörden behaupten, der Schweizer habe ein Militärgelände fotografiert und sich anschließend in seiner Zelle erhängt.
Der Leichnam eines Schweiz er Staatsbürgers, der unter mysteriösen Umständen in einem iranischen Gefängnis verstarb, wurde in die Schweiz zurückgeführt. Die Bundesanwaltschaft hat nun ein Verfahren wegen „außergewöhnlichem Tod esfall“ eingeleitet, um die Umstände des Tod es genauer zu untersuchen. Der Schweiz er war angeblich ein Tourist, der mit einem Privatwagen in den Iran eingereist war.
Die iranischen Behörden behaupten, er habe unerlaubt ein Militärgelände fotografiert und sei deswegen verhaftet worden. Laut iranischen Medien soll der 64-Jährige sich in seiner Zelle erhängt haben. Die Art des Selbstmordes soll in einem Bereich der Zelle stattgefunden haben, der von den Kameras nicht erfasst wurde. Das Schweizer Aussendepartement bestätigt, dass der Leichnam am Mittwoch per Linienflug in die Schweiz gebracht wurde. Die Bundesanwaltschaft führt eine Legalinspektion durch, um festzustellen, ob es sich tatsächlich um Selbstmord handelt oder ob andere Umstände vorliegen. Es ist das zweite Mal, dass die Schweizer Behörden ein Verfahren wegen eines angeblichen Selbstmordes eines Schweizer Staatsbürgers in Teheran einleiten müssen. 2021 starb eine Schweizer Diplomatin ebenfalls in einem iranischen Gefängnis unter den gleichen Verdacht. Die Behörden konnten damals ebenfalls nicht mit Sicherheit feststellen, ob es sich um Selbstmord handelte.
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