Der Schweizer Andreas Zünd, Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, erklärt das jüngste Klimaurteil und betont, dass es nicht nur die Schweiz betrifft.
Andreas Zünd, als er noch Bundesrichter war. Heute ist er am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg tätig.Der Schweiz er Andreas Zünd ist Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er begründet das jüngste Klimaurteil und erklärt, dass es nicht nur die Schweiz betreffe. Der Schweiz er Andreas Zünd ist Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Die Schweiz habe sich mit dem Beitritt zum Pariser Klimaabkommen verpflichtet, dessen Ziele zu erreichen. Dieser bindenden Verpflichtung komme sie nicht nach.In Strassburg haben nicht nur «fremde Richter» über die Schweiz geurteilt. Der Aargauer Andreas Zünd ist seit 2021 am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte tätig. Davor war er Bundesrichter. Er hat am Urteil gegen die Schweiz mitgearbeitet.
Es sei erwiesen, dass der Klimawandel das Leben beeinträchtigen könne. Zur Privatsphäre gehöre das körperliche Wohlbefinden. Der EGMR habe bereits geurteilt, dass das körperliche Wohlbefinden von Menschen beeinträchtigt sei, die in der Nähe von Fabriken leben. Der Klimawandel stelle aber eine neue Herausforderung dar, da die Schäden nicht unmittelbar einträten.
Beim Entscheid handle es sich zudem um ein «Leiturteil für alle Mitgliedsstaaten des Europarats», sagt Zünd. Der Anstoss für das Leiturteil sei mit der Klage der Klimaseniorinnen einfach aus der Schweiz gekommen.
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