Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die Klimapolitik der Schweiz nicht ausreichend ambitioniert ist und somit die Menschenrechte verletzt. Die Klimaschützer fordern nun eine verstärkte Klimaschutzpolitik und berufen sich auf das richterliche Urteil.
Erstmals hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Frage beantwortet, ob ein Staat mit seiner Klimapolitik die Menschenrechte verletzt.Man kann dieses Urteil nun als historisch feiern, wie es die Klimaseniorinnen und die mit ihnen verbandelten Umweltorganisationen tun. Nüchtern betrachtet, stellt das supranationale Gericht fest, was längst klar ist: Die Klimapolitik der Schweiz ist zu wenig ambitioniert.
Ob Bundesrat und Parlament spuren, ist aber nicht klar. Denn: Zu dieser Demokratie gehören auch all jene Entscheide, die nicht nur sie in den letzten Jahrzehnten gefällt haben, sondern auch das Stimmvolk – wie etwa das 2021 abgelehnte COIn der Summe ergeben diese Beschlüsse eine ungenügende Klimapolitik. Man kann das beklagen, aber es ist das Resultat einer demokratischen Auseinandersetzung. Indem das Gericht nun eingreift, wird diese Politik übergangen.
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