Schweizer Hypotheken: Referenzzins für Wohnungsmieten verharrt vorerst auf gleichem Stand: Zwar bleibt der Referenzzins noch auf 1,25%, doch die erstmalige Erhöhung des Referenzwerts für die Mietzinsgestaltung seit März 2020 rückt näher.
Der Referenzzins ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten.Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert auf einem tiefen Niveau. Eine erstmalige Erhöhung des Referenzwertes für die Mietzinsgestaltung rückt aber näher.
Das Bundesamt für Wohnungswesen belässt den hypothekarischen Referenzzinssatz laut Mitteilung vom Mittwoch per Anfang März auf 1,25%. Auf diesem rekordtiefen Wert liegt er seit März 2020. Bei der Ermittlung des Referenzsatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen von Schweizer Banken. Dieser ist den Angaben zufolge gegenüber dem Vorquartal auf 1,33 von 1,18% gestiegen und liegt damit nahe am Schwellenwert für eine Erhöhung.
Eine Erhöhung ist laut dem BWO angezeigt, wenn der von der Schweizerischen Nationalbank berechnete Durchschnittssatz auf über 1,37% steigt. Die nächste Publikation des Referenzsatzes ist Anfang Juni 2023 geplant.Der Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten.
Bei seiner Einführung 2008 hatte der Referenzsatz noch bei 3,5% gelegen, danach sank er schrittweise. Und seit er im März 2020 auf 1,25% gefallen ist, hat er sich nicht mehr verändert. Gemäss der Einschätzung verschiedener Experten dürfte es im weiteren Jahresverlauf zu einer Erhöhung kommen.
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