Schweiz nähert sich Cannabis-Legalisierung

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Die Schweizer Gesundheitskommission hat grünes Licht für den Entwurf eines Gesetzes gegeben, das den Anbau, Handel und Konsum von Cannabis entkriminalisieren soll. Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung und könnte frühestens im kommenden Jahr im Parlament behandelt werden.

Die Schweiz nähert sich dem staatlich erlaubten Kiffen. Am Freitag hat die Gesundheit skommission des Nationalrates grünes Licht für die Gesetzesvorlage gegeben. Der Konsum von Cannabis ist in der Schweiz eine gesellschaftliche Realität. Das anerkennt auch die Gesundheit skommission. In einer Befragung haben 4 Prozent der 15- bis 64-Jährigen angegeben, im letzten Monat in der Schweiz gekifft zu haben. Nun ist die Hanflegalisierung einen grossen Schritt weiter.

Die Gesundheitskommission des Nationalrats hat am Freitag eine Gesetzesvorlage auf Kurs gebracht, die unter anderem den Anbau, den Handel und auch den Konsum von Cannabis entkriminalisieren will. Derzeit erhält man für das Kiffen eine Ordnungsbusse. Das neue Gesetz würde es volljährigen Personen erlauben, Cannabis anzubauen, zu kaufen, zu besitzen und zu konsumieren. Für den Eigengebrauch dürften Privatpersonen künftig maximal drei weibliche Pflanzen anbauen. Neu wäre auch die gewerbliche Produktion erlaubt. Allerdings müssten Anbauer und Hersteller strenge Auflagen erfüllen, damit sie eine Bewilligung vom Bund erhalten. Der Export und Import könnte ebenfalls unter bestimmten Umständen bewilligt werden. Der Verkauf soll einem staatlichen Monopol unterliegen. Es soll eine «limitierte Anzahl konzessionierter Verkaufsstellen» geben und auch einen Onlineanbieter. «Der Verkauf darf nicht gewinnorientiert erfolgen; allfällige Gewinne sind in die Prävention, Schadenminderung und Suchthilfe zu investieren», schreibt die Kommission. Für Cannabisprodukte gilt auch ein Werbeverbot.Wer sich dem legalen Markt entzieht, soll nach dem neuen Gesetz härter bestraft werden. Weiter will der Bund die gesamte Lieferkette mithilfe eines «digitalen Nachverfolgungssystems» überwachen. Im Strassenverkehr bleibt die Nulltoleranz bestehen. Sobald man gekifft hat, gilt man als fahrunfähig. Ein allgemeines Verbot gilt auch uneingeschränkt für Minderjährige. Auf den Verkauf von Cannabis wird eine Lenkungsabgabe geschlagen. So soll der Konsum beschränkt und zu «risikoärmeren» Formen gelenkt werden. Die Höhe der Abgabe ist demnach vom THC-Wert und der Konsumform abhängig. Die erzielten Erträge werden über die Krankenversicherung rückverteilt, dabei werden generelle Vollzugskosten des Bundes abgezogen.Knapp fünf Jahre knobelt das Parlament bereits, ob und in welchem Rahmen Cannabis legalisiert werden soll. Eingebracht hatte den Vorstoss alt Nationalrat Heinz Siegenthaler (Mitte/BE). Er wollte vor allem die Gesetze dem aktuellen Stand der Wissenschaft anpassen, den Schwarzmarkt austrocknen und auch Regeln für die Besteuerung von THC-haltigem Hanf auf den Weg bringen. Anläufe, den Hanf-Konsum hierzulande zu entkriminalisieren, gab es schon mehrere. 2008 scheiterte eine entsprechende Initiative an der Urne – 63 Prozent der Stimmberechtigten sprachen sich gegen eine Legalisierung aus. Seither hat aber in der Schweiz eine leichte Entschärfung stattgefunden: Kiffen wird nur noch mit einer Ordnungsbusse geahndet, und der Besitz von Kleinstmengen ist nicht mehr strafbar. Zudem wurde der Cannabiskonsum zu medizinischen Zwecken erlaubt. In anderen Ländern gab es in den letzten Jahren ebenfalls Bewegung rund um das Thema Cannabis. Das erste Land, das Kiffen legalisierte, war Uruguay im Jahr 2013. In Deutschland ist das seit vergangenem April möglich. Schon länger keine Furcht vor Strafe mehr muss haben, wer in Kanada und in einzelnen US-Bundesstaaten Marihuana konsumiert. Die Erfahrungen, die diese Länder mit der Legalisierung gemacht haben, sind ebenfalls in den Gesetzesentwurf eingeflossen.Auch in der Schweiz wäre ein früherer Entscheid möglich gewesen. Aufgrund der Komplexität der Vorlage nahm sich die Kommission jedoch zwei Jahre mehr Zeit. Sie tangiert nämlich alle möglichen Rechtsbereiche vom Wirtschafts- über Strassenverkehrs- bis sogar zum Völkerrecht. Die Präsidentin, Barbara Gysi, sagt: «Wir wollten von Anfang an auf eine starke Regulierung setzen.» Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung. Frühstens im kommenden Jahr wird sich dann das Parlament über die Vorlage beugen. Vor 2027 ist kaum mit einer Legalisierung zu rechnen. Und auch ein Referendum gegen die Vorlage ist möglich und gilt sogar als wahrscheinlich – die SVP hat bereits früher angetönt, dass sie ein solches unterstützen würde. Bis zum legalen Joint dauert es also noch ein Weilchen

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