Dieser Text erschien zuerst auf dem Online-Portal Nius.de. Der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, geht mit einer Klage gegen seinen früheren Arbeitgeber und seinen Amtsnachfolger Thomas Haldenwang vor.
Der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz , Hans-Georg Maaßen, geht mit einer Klage gegen seinen früheren Arbeitgeber und seinen Amtsnachfolger Thomas Haldenwang vor.
Zur Begründung der Klage wird an prominenter Stelle bereits auf Seite drei des Schriftsatzes ausführlich aus dem Interview mit Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki für den NIUS-Kanal «Schuler! Fragen, was ist» vom 19. März 2024 zitiert und der Text von der NIUS-Seite übernommen: Auch die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes insgesamt wird in der Klage angegriffen. «Der Umstand, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz auf den S. 3-4 bereitwillig einräumen, offenbar wahllos Medienberichte zum Kläger/Antragsteller geheimdienstlich zu speichern, bestätigt im Übrigen die hier angegriffene geheimdienstliche Einstufung, Beobachtung etc.
Die Eilbedürftigkeit der Klage wird in dem Schriftsatz auch mit der Parteigründung der «Werte Union» durch Maaßen begründet, das dieser ohne eine rasche Klärung mit einem Malus in die bevorstehenden Landtagswahlen gehen würde, heißt es im Text. Zur Europawahl tritt die Werte Union nach bisherigem Stand nicht an.
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