Archiv: Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich
Was Halterinnen und Halter von Rottweilern beachten müssen: Das Rottweilerverbot im Kanton Zürich gilt seit dem 1. Januar 2025. Bisherige Halterinnen und Halter dürfen sich aber aktuell noch frei mit ihrem Rottweiler bewegen. Sie müssen jedoch innerhalb von sechs Monaten eine Haltebewilligung für ihren Hund beim Veterinäramt beantragen. Anschliessend wird eine Wesensbeurteilung des Tiers durchgeführt.
Wenn der Hund die Wesensbeurteilung nicht besteht: Fällt ein Hund bei der Wesensbeurteilung auf, können beispielsweise zusätzliche Ausbildungskurse oder eine Leinen- und Maulkorbpflicht angeordnet werden. Bei übermässigem Gefährdungspotenzial wird das Gesuch um eine Haltebewilligung abgelehnt. Das bedeutet nicht zwingend die Einschläferung des Tiers. Der Kanton betont, dass die Hürde für eine Euthanasie aus Tierschutzsicht sehr hoch ist.
Mischlinge mit Rottweileranteil ebenfalls betroffen Box aufklappen Box zuklappen Mischlinge mit mehr als zehn Prozent Blutanteil eines Rottweilers unterliegen ebenfalls der Bewilligungspflicht.
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