Das neue Teilrevision des Schweizer Jagdgesetzes verbietet ab Februar die nächtliche Jagd im Wald. Wildschweine profitieren davon, Jägerinnen und Jäger kritisieren die Regelung scharf. Sie warnen vor hohen Wildschäden in landwirtschaftlichen Kulturen, da die Kirrjagd faktisch nicht mehr möglich ist.
Während es für Biber und Wölfe immer unangenehmer wird, können sich Wildschweine freuen: Ab Februar wird die Nachtjagd auf sie im Wald verboten sein. Die Jagdverbände sind überrumpelt.Der Aufschrei war gross, als Umweltminister Albert Rösti letztes Jahr den Biber zum Abschuss freigab. Zuvor sorgte er ebenfalls dafür, dass es dem Wolf immer mehr an den Kragen geht. Dagegen hat das Wildschwein bessere Aussichten. Es soll ab dem 1.
Dieses Nachtjagdverbot hat die Jägerinnen und Jäger kalt erwischt. Cyril Bardet präsidiert die Revierjagd Solothurn und sagt: «Kein Landwirt, mit dem ich bisher gesprochen habe, findet das für die Wildschweinjagd eine gute Idee.» Die Vernehmlassung endete Anfang Juli 2024. Darauf folgte kurz vor Weihnachten direkt die Botschaft, dass das revidierte Jagdgesetz am 1. Februar in Kraft treten wird. Bardet sagt: «Jetzt haben wir keine Zeit mehr, darauf zu reagieren.
Der Kanton Zürich reagierte so schnell und entschlossen, weil die Wildschwein-Situation dort anders ist als in der Nordwestschweiz. Reto Muggler von der Zürcher Fischerei- und Jagdverwaltung schreibt auf Anfrage, dass in den letzten fünf Jahren nur knapp fünf Prozent der Zürcher Wildschweine durch die Kirrjagd erlegt worden sind. Im Kanton Zürich lasse sich der Bestand auf dem Feld und auf gut organisierten Gemeinschaftsjagden im Wald wirkungsvoller regulieren.
WILDSCHWEINE JAGD RECHTSÄNDERUNGEN LANDWIRTSCHAFT KIRRJAGD
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