Es ist ein Hin und Her zwischen dem Rorschacher Stadtpräsidenten Robert Raths und einem 47-jährigen Rorschacher Einwohner. Beide haben sich in der Vergangenheit gegenseitig angezeigt, beide erhoben Einsprache gegen die Strafbefehle, beide wurden vom Kreisgericht Rorschach verurteilt. Am Dienstag stand der 47-Jährige nun vor dem Kantonsgericht St.
Rorschacher Stadtpräsident Robert Raths zeigte ihn wegen übler Nachrede und Beschimpfung an: 47-Jähriger gibt vor Kantonsgericht zu, anonyme Mails verfasst zu haben
Bei der Fragerunde meldete sich F. und sagte, er habe Robert Raths nie zu einem Gespräch über die Kosten für die Fremdplatzierung des Sohnes seiner Partnerin motivieren können. Raths erwiderte, er sei für alle Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Aber: «Sie haben bei mir ein Hausverbot.» Im Februar und März 2021 hatte F. fünf E-Mails mit zwei unterschiedlichen Adressen an Raths, die Gemeindeverwaltung und eine Regierungsrätin geschickt. Darin schilderte er angebliche Missstände im Sozialamt der Stadt Rorschach und unterstellte Raths unter anderem einen «bösartigen Charakter».Mit der Mail-Adresse einer ominösen «Heil-Protest-Bewegung» richtete sich F.
Der Einzelrichter bestätigte die Anklage wegen über Nachrede und Beschimpfung in vier von fünf Punkten. Eines von F.s E-Mails sei jedoch nicht als üble Nachrede einzuordnen. Der Beschuldigte wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 70 Franken und einer Busse von 490 Franken verurteilt. Gegen ebendieses Urteil hat F. Berufung eingelegt.
Anonyme Mails Verfasst Zu Haben Ressort Ostschweiz»
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