Die gegen Osamah M. verhängten Überwachungs-Massnahmen sind vom Bundesgericht aufgehoben worden, weil der Iraker nicht alle Akten einsehen konnte.
Das Bundesamt für Polizei hat im November Überwachungsmassnahmen für Osamah M. angeordnet. Dabei wurde allerdings das rechtliche Gehör des Irakers verletzt, wie das Bundesgericht jetzt festgestellt hat. Dies berichteten die Schaffhauser Nachrichten. Nur: Die damaligen Massnahmen sind ohnehin bereits abgelaufen. Mit dem Bundesgerichtsentscheid werden also Massnahmen aufgehoben, die es nicht mehr gibt. Der seit 2013 in Schaffhausen lebende Terrorunterstützer Osamah M.
Der Hauptfehler, der zur rückwirkenden Aufhebung der Massnahmen führt, liegt laut Bundesgericht in der Verletzung des sogenannten rechtlichen Gehörs. Der Rechtsanwalt von Osamah M. verlangte im Beschwerdeverfahren Einsicht in die Akten, ausgehändigt wurde ihm aber nur ein Dokument. Alle anderen Akten wurden als «verwaltungsintern» eingestuft und nicht zugänglich gemacht. Man wollte nicht, dass Details aus den Berichten bei Osamah M. landen.
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