Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 2. Juli 2024 die Stellungnahme zur Beantwortung von Fragen, die anlässlich der ersten Lesung des Bericht und...
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 2. Juli 2024 die Stellungnahme zur Beantwortung von Fragen, die anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags zur Abänderung des Personen- und Gesellschaft srechts zur Revision des Vereinsrechts im Landtag aufgeworfen wurden, verabschiedet.
Gemeinnützige Vereine sollen neu der Verpflichtung zur Eintragung in das Handelsregister unterliegen, wobei in bestimmten Fällen Ausnahmen möglich sind. Eingetragene Vereine müssen einen Repräsentanten bestellen sowie ein Mitgliederverzeichnis führen und aufbewahren. Die Pflichten hinsichtlich des Mitgliederverzeichnisses sollen neu auch für revisionspflichtige Vereine gelten.
Im Rahmen der ersten Lesung im Landtag am 16. Mai 2024 wurde die Vorlage begrüsst. Zugleich wurden verschiedene Fragen aufgeworfen - insbesondere zur möglichen Ausdehnung der Eintragungspflicht bzw. zur Erfassung sämtlicher Vereine in Liechtenstein im Handelsregister und zur Information der Vereine über die neuen Bestimmungen. Die verabschiedete Stellungnahme beantwortet diese und weitere Fragen.
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