Das Bundesamt für Wohnungswesen hat am Montag mitgeteilt, dass der Referenzzinssatz bei 1,75 Prozent verbleibt.
Der hypothekarische Referenzzinssatz, gültig seit dem 2. Dezember 2023, bleibt unverändert bei 1,75 Prozent ab dem 3. September 2024. Das teilt das Bundesamt für Wohnungswesen am Montagmorgen mit. Der Referenzzinssatz gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz und wird vierteljährlich bekannt gegeben. Am 2. Dezember 2024 will das Bundesamt für Wohnungswesen über die neue Entwicklung informieren.
Senkungs- und Anhebungsanspruch «Wenn der Mietzins noch auf einem Referenzzinssatz von 2,00 Prozent oder höher beruht, besteht grundsätzlich weiterhin ein Senkungsanspruch», schreibt der Bund. Basiert der Mietzins auf einem Referenzzinssatz von 1,5 Prozent oder tiefer, ergibt sich grundsätzlich für die Vermietenden gemäss Mietrecht ein Erhöhungsanspruch des Mietzinses im Umfang von drei Prozent pro Viertelprozentpunkt.
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