Das Bundesamt für Wohnungswesen hat am Montag mitgeteilt, dass der Referenzzinssatz unverändert bei 1,75 Prozent bleibt.
Der hypothekarische Referenzzinssatz, gültig seit dem 2. Dezember 2023, bleibt unverändert bei 1,75 Prozent. Das teilt das Bundesamt für Wohnungswesen am Montagmorgen mit. Der Referenzzinssatz gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz und wird vierteljährlich bekannt gegeben. Am 3. März 2025will das Bundesamt für Wohnungswesen über die neue Entwicklung informieren.
Basiert der Mietzins auf einem Referenzzinssatz von 1,5 Prozent oder tiefer, ergibt sich grundsätzlich für die Vermietenden gemäss Mietrecht ein Erhöhungsanspruch des Mietzinses im Umfang von 3 Prozent pro Viertelprozentpunkt. Meistens gibt der Mietvertrag oder die letzte Anzeige der Mietzinsanpassung Auskunft über die Höhe des Referenzzinssatzes, welcher dem aktuellen Mietzins zugrunde liegt.
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