Schweizer Anwälte dürfen russische Firmen nicht mehr beraten. Nun wollen sie das Verbot streichen. Ihre Gegner kontern: Verbrechern dürfe man nicht helfen beim Geldverstecken.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieSchweizer Anwälte dürfen russische Firmen nicht mehr beraten. Nun wollen sie das Verbot streichen. Ihre Gegner kontern: Verbrechern dürfe man nicht helfen beim Geldverstecken.
Berät eine Schweizer Anwältin eine russische Firma, droht ihr derzeit eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr. Der Bundesrat hat diese Sanktion von der EU übernommen. Mitte-Ständerat Beat Rieder findet, sie sei verfassungswidrig. Er will sie streichen und hat dazu einen Vorstoss eingereicht, über den der Ständerat am Montag entscheidet.Bei der Ratslinken sorgt das für Empörung.
Beat Rieder, Mitte-Ständerat aus dem Wallis, sagt: «Wegen des Ukraine-Kriegs werden jetzt überall Grenzen überschritten, deren Überschreiten vor einigen Jahren noch unvorstellbar gewesen wäre.»Das Rechtsberatungsverbot ist in der Ukraine-Verordnung festgehalten. Diese basiert auf dem Embargogesetz. Zudem werde nicht etwa der rechtliche Beistand in einem Verfahren verboten, sondern nur die Rechtsberatung. Das heisst: Vor Gericht dürfen Schweizer Anwälte weiterhin russische Firmen vertreten. Und: Eine rechtliche Grundlage gebe es sehr wohl. Das Embargogesetz sei absichtlich breit formuliert, um dem Bundesrat Spielraum bei der Übernahme von Sanktionen zu lassen.
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