Ein Forscherteam hat Exemplare des invasiven Schädlings im Zürichsee entdeckt. Der Kanton reagiert mit einem Einwasserungsverbot.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieWie die kantonale Baudirektion mitteilt, hat ein Forscherteam des Instituts Eawag Anfang September im Zürcher Seebecken sowie vor Thalwil einzelne Exemplare der Quaggamuschel gefunden. Aufgrund der Grösse der Muscheln sei davon auszugehen, dass diese sich bereits seit einiger Zeit im Zürichsee befinden.
Damit die invasive Art nicht durch Boote in andere Zürcher Seen verschleppt wird, verfügt der Kanton per sofort ein Einwasserungsverbot für den Greifensee, den Pfäffikersee und den Türlersee. Boote, die sich bereits in einem dieser Seen befinden, dürfen der Mitteilung zufolge dortbleiben. Diese Übergangsmassnahme gelte so lange, bis andere Vorgaben zum Schutz der Zürcher Gewässer vor invasiven Tieren und Pflanzen umgesetzt sind.
So bereitet der Kanton zurzeit die Einführung einer Melde- und Reinigungspflicht für alle immatrikulierten Boote vor, die von einem Gewässer in ein anderes wechseln. Bootsbesitzer sollen demnach dazu verpflichtet werden, ein Heimgewässer für jedes ihrer Boote zu deklarieren. Ein Wechsel von einem Gewässer in ein anderes soll nicht mehr erlaubt sein.
Die nun verfügten Sofortmassnahmen sind dem Schreiben der Baudirektion zufolge auch für den Zürichsee nach wie vor wichtig, weil neben der Quaggamuschel weitere invasive Arten Schaden anrichten können. So zum Beispiel das Schmalrohr – eine Wasserpflanze, die im Genfersee und den Tessiner Seen dichte Teppiche bildet und die Wasserqualität beeinträchtigt.. Sie verdrängt einheimische Tierarten und kann Wasserfassungen verstopfen.
Auch bei Kleinbooten wie Stand-up-Paddels, Kanus, Ruder- und Schlauchbooten besteht eine gewisse Gefahr, dass von Auge kaum sichtbare Pflanzen und Lebewesen von einem Gewässer ins nächste mitreisten. Der Kanton bittet Besitzer daher darum, ihre Gefährte bei jedem Gewässerwechsel sorgfältig zu kontrollieren, mit heissem Wasser zu reinigen und vollständig zu trocknen. Das Gleiche gelte für Fischerei- und Tauchausrüstung.
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