Die Ausgaben für Krankenkassenprämien werden für Haushalte nicht auf maximal zehn Prozent des verfügbaren Einkommens begrenzt.
Die Ausgaben für Krankenkassenprämien werden für Haushalte nicht auf maximal zehn Prozent des verfügbaren Einkommens begrenzt.Gemäss Hochrechnung des Forschungsinstituts gfs.bern im Auftrag der SRG ist die Prämienentlastungs-Initiative der SP klar abgelehnt worden.
Das Nein sei eindeutiger, als es die Umfragen hätten vermuten lassen, sagte gfs-Politologe Lukas Golder im Schweizer Fernsehen SRF. Er interpretierte das Ergebnis damit, dass die Debatte in der Deutschschweiz zuletzt von der Finanzpolitik geprägt worden sei. Nach dem Ja zur 13. AHV-Rente im März sei der Bevölkerung bewusst geworden, dass das Volksbegehren grosse Kostenfolgen gehabt hätte.
Bundesrat, Parlament, Kantone und namhafte Wirtschaftsverbände lehnten die SP-Initiative ab. Es gebe schon Programme zur Unterstützung von Bedürftigen, gaben sie zu bedenken. Ein Ausbau der Prämienverbilligungen im Sinne der Initiative hätte die Steuerzahlenden im Jahr 3,5 bis 5 Milliarden Franken gekostet und wäre nur durch Steuererhöhungen finanzierbar gewesen, lautete das Kernargument der Gegnerschaft.
Die Kantone müssen demnach künftig einen Mindestbeitrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden. Der Gegenvorschlag bedeutet für sie Mehrkosten von etwa 356 Millionen Franken. Bis 2030 könnten diese Kosten auf 960 Millionen Franken ansteigen.
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