Psychologen in Weiterbildung sollen via Krankenkassen entlöhnt werden, fordert deren Verband FSP. Der Ständerat will dazu aber keine gesetzliche Verankerung.
: Soll die Abrechnung von Leistungen von Psychologinnen und Psychologen in Weiterbildung gesetzlich verankert werden?Die Begründung für die Motion aus dem Nationalrat war, dass sich Santésuisse, die Branchenorganisation der Schweizer Krankenversicherer, seit der Einführung des Anordnungsmodells weigere, die Leistungen von Assistenzpsychotherapeuten und -therapeutinnen zu bezahlen. Diese seien jedoch unerlässlich für das Funktionieren des Schweizer Gesundheitswesens.
Aktuell liegt auf schweizerischer Ebene kein genehmigter Tarifvertrag vor, in dem auch die Abrechnung und Vergütung der Leistungen geregelt werden könnte, die von Personen in Weiterbildung erbracht werden.
Bei der Vereinbarung von definitiven Tarifen sei zentral, dass die Qualität der Behandlung stimme. «Wenn die Behandlung durch Personen in Weiterbildung durchgeführt wird, muss die Qualität der Behandlung derjenigen von fertig ausgebildeten Therapeuten entsprechen.» Zudem sei es für Prämienzahlerinnen wichtig, dass die Kosten nicht unkontrolliert explodierten. «Das ist gerade in Anbetracht der aktuell stark steigenden Kosten im Bereich Psychotherapie wichtig.» Die Vergütung dürfe durchaus kostendeckend sein, es dürfe aber keine Entschädigung darüber hinaus erfolgen.Mit dem täglichen Update bleibst du über deine Lieblingsthemen informiert und verpasst keine News über das aktuelle Weltgeschehen mehr.
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