Neues Gesetz verschärft Vorgaben: Fallen ab Februar die Osteopathen aus?

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Das Gesundheitsberufegesetz setzt neue Standards punkto Ausbildung. Das hat in der Osteopathie nun direkte Konsequenzen - und sorgt für Unruhe.

2023 hatte rund die Hälfte der fast 6900 neu registrierten Pflegefachkräfte ein ausländisches Diplom, ähnlich sieht es bei den Hebammen aus.

Das SRK ist zuständig für die Anerkennung der Diplome im Gesundheitsbereich und unterstützt ausländische Fachkräfte, sich im hiesigen System zu integrieren.für die Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, für Hebammen, Ernährung und Diätetik, Optometrie sowie Osteopathie. Vorgaben für die Ausbildung und die Anerkennung von Diplomen sollen die Patientensicherheit gewährleisten. 2020 trat das eigens geschaffene Gesundheitsberufegesetz in Kraft.

Um die Unterschiede in der Ausbildung zu verdeutlichen, weist Bieri auf den Aufwand hin: «Eine Ausbildung kann zwischen 200 Stunden und 8100 Stunden dauern.» In der Schweiz werde mit dem neuen Gesundheitsberufegesetz ein Masterabschluss und 8000 Stunden Ausbildung verlangt, damit ein Osteopath selbstständig als Erstversorger arbeiten darf. Das ist der Massstab. Bieri erklärt: «Das SRK muss das umsetzen, um die Qualität der Behandlung sicherzustellen.

Einen Lösungsweg hat das SRK längst aufgezeigt: «Die Betroffenen hatten seit langer Zeit die Möglichkeit, über eine Ausbildung oder die GDK-Prüfung den Nachweis ihrer fachlichen Kompetenz zu erbringen», sagt Marc Bieri. Derzeit absolvieren rund 300 Osteopathinnen eine Zusatzausbildung. Rund 1450 sind derweil im Gesundheitsberuferegister erfasst und erfüllen die Anforderungen vollumfänglich.

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