Der Nationalrat will nach Sicherheitsvorfällen in den Asylzentren Disziplinarmassnahmen gesetzlich verankern und die Befugnisse der Behörden erweitern.
Das Ziel ist die Verbesserung der Sicherheit von Bewohnern und Mitarbeitenden.in und um die Bundesasylzentren handeln. Er hat verschiedene in der Praxis gelebte Disziplinarmassnahmen gesetzlich verankert. Zusätzlich sollen der Anwendungsbereich und die Instrumente der Behörden ausgeweitet werden.
Mit 104 zu 87 Stimmen sagte die grosse Kammer am Mittwoch in der Gesamtabstimmung Ja zu verschiedenen Änderungen im Asylgesetz. Diese sollen klarer regeln, wer auf welcher Grundlage disziplinarische Massnahmen anwenden darf. Ziel ist es, die Sicherheit von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie von den Mitarbeitenden in Bundesasylzentren zu verbessern. Basis für den vomgegenüber Asylsuchenden angewendet haben sollen. Inzwischen ist in den Asylzentren des Bundes die Zahl von Aggressionen, Drohungen, Belästigungen und weiteren Vorfällen gesunken. Dies schreibt der in diesen Zentren und an den Flughäfen verankert werden, um klare Grundlagen zu schaffen.
Auch soll geregelt werden, wie die Kompetenzen im Sicherheitsbereich auf Sicherheitsdienstleister oder an die zuständigen kantonalen Polizeibehörden übertragen werden können. Beispielsweise soll die Möglichkeit der vorübergehenden Festhaltung einer Person während maximal zwei Stunden zur Abwehr einer ernsten und unmittelbaren Gefahr im Asylgesetz verankert werden.
Der Nationalrat sah dies anders und weitete die Vorlage in einem zweiten Punkt aus. So sollen SEM-Mitarbeitende künftig auch elektronische Geräte wie Handys von Asylsuchenden konfiszieren können zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung. Der Einwand vonRund um die vorgeschlagenen Änderungen im Asylgesetz entstand im Nationalrat wie erwartet eine lebhafte Debatte zur Schweizer Migrationspolitik.
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