Nach Parteiwechsel: Garcia bleibt vorerst im Zürcher Kantonsrat

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Das Bundesgericht hat die Beschwerde von mehreren Personen im Zusammenhang mit dem Parteiwechsel der Zürcher Kantonsrätin Isabel Garcia gutgeheissen. Reaktionen dazu aus der Politik und Einschätzungen von SRF-Korrespondent Luca Laube.

Das kantonale Verwaltungsgericht soll prüfen, ob Garcias Entscheid für den Parteiwechsel von der GLP zur FDP im Februar 2023 bereits vor der Wahl feststand. Bis dieser Entscheid bekannt ist, darf Isabel Garcia im Zürcher Kantonsparlament mitarbeiten.

Es geht um den WählerwillenDas Bundesgericht hatte vergangenen Mittwoch aufgrund mehrerer Beschwerden entschieden, dass sich das Zürcher Verwaltungsgericht mit der Angelegenheit befassen muss. Die Mehrheit des Bundesgerichts hielt fest, dass mit dem im Kanton Zürich angewandten Wahlsystem des doppelten Pukelsheim das Ziel verfolgt werde, den Wählerwillen möglichst unverfälscht zu ermitteln. Nur auf einer Liste aufgeführte Personen seien wählbar.

Die Zugehörigkeit zu einer Partei sei ein wesentliches Element bei dieser Proporzwahl. Ein Parteiwechsel kurz nach der Wahl verfälsche den Wählerwillen und das in der Bundesverfassung festgehaltene Recht auf freie Willensbildung. Es finde sozusagen ein Etikettenschwindel statt. Grundsätzlich waren sich die Richter aber einig, dass das Zürcher Recht einen Parteiwechsel nicht verbietet.

Bis das Verwaltungsgericht einen gültigen Entscheid gefällt hat, kann Isabel Garcia ihr Mandat als Kantonsrätin der FDP ausüben. 04:28 Video Archiv: Fall Isabel Garcia: Bundesgericht heisst Beschwerde gut Aus Schweiz aktuell vom 22.05.2024. abspielen. Laufzeit 4 Minuten 28 Sekunden.

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