Der Bahnunternehmer Peter Spuhler wurde vom Bundesverwaltungsgericht wegen Steuerumgehung verurteilt. Er hatte ein luxuriöses Chalet in St. Moritz über eine spezielle Firma erworben und vermieten, um Steuern zu sparen. Das Gericht bestätigte die Steuerumgehung und forderte fast eine Million Franken zurück.
Peter Spuhler , der Milliardär und Bahnunternehmer, wurde vom Bundesverwaltungsgericht wegen Steuerumgehung verurteilt. Der Fall dreht sich um ein luxuriöses Chalet in St. Moritz , das Spuhler über eine spezielle Firma namens Chesa Sül Spem AG besitzt. Diese Firma diente ausschließlich dem Zweck, das Chalet zu halten, und Spuhler vermietete sich und seiner Frau das Haus zur exklusiven Nutzung.
Durch diese Konstruktion konnte Spuhler Steuern auf verschiedene Arten sparen: Erstens wurde die Luxusimmobilie indirekt über die Firma erworben, was steuerlich günstiger war. Zweitens musste er weniger Vermögenssteuern zahlen, da das Haus nicht zu seinem Privatvermögen zählte. Drittens ließ er sich die Mehrwertsteuer von den Umbaukosten abziehen, wodurch er einen erheblichen finanziellen Vorteil erlangte. Die eidgenössische Steuerverwaltung erkannte jedoch diese Vorgehensweise als Steuerumgehung an und forderte 865.000 Franken zurück. Spuhler, der den Betrag unter Vorbehalt zahlte, wehrte sich gegen die Verfügung, doch das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das Urteil und wies seine Beschwerde ab. Spuhler betont, dass er eine Steuerumgehung in keiner Form begangen habe, und dass die eidgenössische Steuerverwaltung den geltend gemachten Vorsteuerabzug zunächst akzeptiert habe
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