Mietvertrag ungültig bei zu tiefem Referenzzins

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Wenn Vermieter einen zu tiefen Referenzzins in den Mietvertrag schmuggeln, ist das ungültig.

Das ist passiert: Eine Immobilienverwalterin aus der Region St.Gallen stellt Mietverträge mit falschem Referenzzins aus. Statt den aktuellen 1.75 Prozent ist ein zu tiefer Referenzzins von 1.5 Prozent vermerkt. Dies, ohne mündlichen oder schriftlichen Hinweis. Der Mietinteressent reklamiert, doch es ist kein Druckfehler. Die Verwaltung erklärt, sie vermute, dass der Referenzzins bald wieder sinke.

Was sind mögliche Folgen? Ist der im Vertrag vermerkte Referenzzinssatz tiefer als der aktuelle, kann der Vermieter die Miete theoretisch jederzeit erhöhen. Falls der Referenzzins sinkt, könnte der Vermieter zudem in Versuchung kommen, eine Senkung des Mietzinses zu verweigern. Im dümmsten Fall bemerken betroffene Mieterinnen und Mieter bei einer Senkung des Referenzzinses nicht, dass ihnen eine Senkung ihrer Miete zusteht, weil eine falsche Zahl in ihrem Vertrag steht.

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