Bei einem Volks-Ja würden die Gewichte im Mietrecht zugunsten der Vermieter verschoben. Doch dafür gibt es keine zwingenden Gründe.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieDer politische Kampf zwischen Vermietenden und Mieterinnen und Mietern geht am 24. November in die nächste Runde. Die zwei Vorlagen zum Mietrecht, die zur Abstimmung kommen, betreffen Nebenschauplätze – die Untermiete und den Eigengebrauch.
Die Mieterinnen und Mieter haben seit 1990 das explizite Recht, ihre Wohnung unterzuvermieten. Bereits heute verlangt das Gesetz, dass die Mietenden die Zustimmung des Vermieters dafür einholen. Formvorschriften dazu erlässt das Gesetz nicht. Das ist erfrischend unbürokratisch. Auch beim Eigenbedarf geht es um einzelne Wörter. Ein Eigentümer kann heute kündigen, wenn er für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte «dringenden» Eigenbedarf geltend macht. Laut der Vorlage soll es künftig reichen, wenn dieser «bedeutend und aktuell» ist. Die Befürworter der Änderung betonen, dass die Gerichte relativ streng sind, wenn es um die Frage geht, was dringend ist.
Bis zu 100 Kormorane könnten innert 5 Jahren bei der Thuner Schadau geschossen werden. Die Aktion gilt dem Schutz bedrohter Äschen.«Ich will nicht das Gesicht der Schweiz verändern», sagt der Bundesrat am Steuer
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